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Bayerisches Bio-Siegel – das System

„Bio“ hat bei vielen Verbrauchern einen hohen Stellenwert. Die ökologische Landwirtschaft basiert auf Grundsätzen, die darauf ausgelegt sind, den menschlichen Einfluss auf die Umwelt zu minimieren und zu gewährleisten, dass das landwirtschaftliche System so natürlich wie möglich funktioniert. Gesetzliche Grundlage für die Erzeugung, Kennzeichnung und Kontrolle von Lebensmitteln aus ökologischem Anbau ist die EG-Öko-Verordnung (VO (EG) Nr. 834/2007). Diese gibt die allgemeinen Standards des ökologischen Landbaus vor, enthält EU-einheitliche Mindestanforderungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel pflanzlicher und tierischer Herkunft, regelt die Produktkennzeichnung und Betriebskontrolle.

Bio-Siegel für Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft

Ohne Herkunftsnachweis

Ohne Herkunftsnachweis

Mit dem Bio-Siegel bietet der Freistaat Bayern Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft in der Europäischen Union die Möglichkeit Produkte zu kennzeichnen, die nach den Bestimmungen der EG-Öko-Verordnung in Kombination mit höheren Qualitätskriterien erzeugt wurden.

Die genauen Vorschriften garantieren dem Verbraucher eine Wirtschaftsweise im Einklang mit der Natur und geben eine Orientierungshilfe beim Einkauf. Sowohl die Bio-Bauern als auch die Hersteller müssen die strengen Prüfkriterien erfüllen und ihre Produkte von staatlich zugelassenen und überwachten Kontrollstellen überprüfen lassen. Das hinterlegte Kontrollsystem gewährleistet eine vollständige Rückverfolgbarkeit der betreffenden Erzeugnisse.

Das Bio-Siegel, welches vom Freistaat Bayern verliehen wird, steht für

  • über den gesetzlichen Standards liegende Leistungsinhalte
  • dreistufiges Kontrollsystem
Mit Herkunftsnachweis

Mit Herkunftsnachweis

Können die Erzeugnisse, die nach den höheren Qualitätskriterien erzeugt wurden, lückenlos von der Erzeugung über die Verarbeitung bis zur Ladentheke einer bestimmten Herkunft (z. B. Bayern) zugeordnet werden, so kann das Bio-Siegel eine entsprechende Herkunftsangabe enthalten. Die Herkunft wird in diesem Fall sowohl über einen entsprechenden Schriftzug als auch durch die jeweiligen Landesfarben im inneren Oval dargestellt.

Das Bio-Siegel mit Herkunftsnachweis, welches vom Freistaat Bayern verliehen wird, steht für

  • über den gesetzlichen Standards liegende Leistungsinhalte
  • dreistufiges Kontrollsystem
  • lückenlosen Herkunftsnachweis

Das Bio-Siegel ist in Verbindung mit dem Herkunftsnachweis - Anwendungsbeispiele:


  • Geprüfte Bio-Qualität – Bayern
  • Geprüfte Bio-Qualität – Deutschland
  • Geprüfte Bio-Qualität – Europäische Union
  • Geprüfte Bio-Qualität – Bayern
    Das Bio-Siegel ist in Verbindung mit dem Herkunftsnachweis Bayern für Verbraucher im Handel erhältlich:

    Das Produkt wurde nach den Bestimmungen der EG-Öko-Verordnung in Kombination mit höheren Qualitätskriterien des „Bio-Siegels“ erzeugt und zudem sind alle Schritte von der Erzeugung der Rohstoffe über die Verarbeitung bis zur Ladentheke in „Bayern“ erfolgt.

  • Geprüfte Bio-Qualität – Deutschland
    Das Produkt wurde nach den Bestimmungen der EG-Öko-Verordnung in Kombination mit höheren Qualitätskriterien des „Bio-Siegels“ erzeugt und zudem sind alle Schritte von der Erzeugung der Rohstoffe über die Verarbeitung bis zur Ladentheke in „Deutschland“ erfolgt.

    Logos für die einzelnen Bundesländer

  • Geprüfte Bio-Qualität – Europäische Union
    Generell steht das Bio-Siegel allen Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft in der Europäischen Union offen. Vorstellbar sind deshalb auch nachfolgende Beispiele für das Bio-Siegel mit Nachweis der Herkunft:

    Das Produkt wurde nach den Bestimmungen der EG-Öko-Verordnung in Kombination mit höheren Qualitätskriterien des „Bio-Siegels“ erzeugt und zudem sind alle Schritte von der Erzeugung der Rohstoffe über die Verarbeitung bis zur Ladentheke innerhalb der Mitgliedstaaten der „Europäischen Union“ erfolgt.


    Logos für die einzelnen EU-Mitgliedstaaten

Erzeuger, Verarbeiter, Handel

Höhere Qualitätskriterien

Die teilnehmenden Erzeuger aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen ihren gesamten landwirtschaftlichen Betrieb (pflanzliche und tierische Erzeugung) auf der Grundlage der EG-Öko-VO bewirtschaften. Darüber hinaus gelten folgende zusätzliche höhere Qualitätsanforderungen, die über die Vorgaben der EU-Öko-VO hinausgehen: