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Höhere Qualitätskriterien

Die Vorgaben für das Bayerische Bio-Siegel gehen über die EG-Öko-Verordnung hinaus

Orientierung an den Standards der Öko-Anbauverbände

Um das Bayerische Bio-Siegel für ein Produkt verwenden zu können, müssen die Höfe und die verarbeitenden Unternehmen bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Diese orientieren sich an denen der vier in Bayern aktiven Öko-Anbauverbände:

  • Bioland
  • Biokreis
  • Demeter
  • Naturland

Sie liegen damit deutlich über der EG-Öko-Verordnung (VO (EG) Nr. 834/2007).

Wird zudem eine Herkunft (z. B. Bayern) angegeben, müssen alle Produktrohstoffe aus Bayern stammen. Auch alle Produktionsschritte müssen in Bayern erfolgen.


Anforderungen im Detail

Die teilnehmenden Erzeuger aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen ihren gesamten landwirtschaftlichen Betrieb (pflanzliche und tierische Erzeugung) auf der Grundlage der EG-Öko-VO bewirtschaften. Darüber hinaus gelten folgende Qualitätsanforderungen:

  • Auf den Ackerflächen müssen mindestens 20 % Leguminosen in der Fruchtfolge angebaut werden.
  • Im Sommer müssen bei Wiederkäuern erhebliche Anteile des Grundfutters aus Grünfutter bestehen. Ausschließliche Silagefütterung ist nicht gestattet.
  • Für Schweine und Geflügel gelten folgende Tierbesatz-Obergrenzen/ha:
    • Mastschweineplätze: 10
    • Legehennen: 140
    • Masthähnchen: 280
    • Junghennen: 280
    • Mastenten: 210
    • Mastputen: 140
    • Mastgänse: 280
    • Zuchtsauen: 6,5
    • Ferkel: 74
  • Es darf kein frischer, getrockneter oder kompostierter Geflügelmist verwendet werden und keine tierischen Exkremente (Gülle, Jauche etc.) aus konventioneller Erzeugung zugekauft werden.
  • Kompostierte oder fermentierte Haushaltsabfällen dürfen nur verwendet werden, wenn für diese zusätzliche Öko-Gütesicherungskriterien vorliegen.
  • Es dürfen keine Produkte oder Nebenprodukte tierischen Ursprungs in der Düngung verwendet werden (Ausnahme: Huf-, Haar- und Hornmehl)
  • Der Zukauf von organischen Düngern ist auf max. 40 kg N/ha beschränkt; ausgenommen sind Gartenbau und Dauerkulturen.
  • Bei Einsatz von Kupferpräparaten ist die Wirkstoffmenge auf maximal 3 kg/ha und Jahr begrenzt (bei Hopfenanbau: maximal 4 kg/ha und Jahr).
  • Im Gemüsebau (außer bei der Sprossenerzeugung) sind erdenlose Kulturverfahren nicht erlaubt.
  • Mindestens 50 % der Futtermittel müssen auf dem eigenen Betrieb oder in festen Futter-/Mistkooperationen erzeugt werden (Ausnahmen gelten für Kleinerzeuger mit Beständen unter 1.000 Legehennen, 30 Zuchtsauen, 60 Mastschweineplätzen oder 10 Pferden).

Sie möchten es genauer wissen?


In den Programmbestimmungen können Sie nachlesen, welche Kriterien ein Produkt erfüllt, wenn es mit dem bayerischen Bio-Siegel gekennzeichnet ist. Zudem finden Sie hier eine Übersicht zu den über den gesetzlichen Standards liegenden Leistungsinhalten.