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Zeichennutzung beantragen

Informationen für Unternehmen, die am System teilnehmen möchten

Prüfung und Kontrolle

Wie wird die Einhaltung der Vorgaben überwacht?

Erste Prüfung zur Aufnahme in das Programm

Bevor ein Unternehmen das Bayerische Bio-Siegel verwenden bzw. am Programm teilnehmen darf, wird es eingehend geprüft. Dies übernimmt der Lizenznehmer und die von ihm beauftragte Kontrollstelle.

Es wird untersucht, ob die Erzeugnisse des Unternehmens alle Programmbestimmungen erfüllen. Außerdem findet eine Betriebsbesichtigung vor Ort statt.

Wenn diese erste Prüfung positiv ausfällt, darf das Unternehmen das bayerische Bio-Siegel verwenden – oder offiziell ausgedrückt: Das Unternehmen erhält das „Zeichennutzungsrecht“. Dies wird durch eine Urkunde bestätigt.

 

Regelmäßige Kontrollen

Zur Einhaltung der Vorgaben des Bayerischen Bio-Siegels wurde ein dreistufiges Kontrollsystem entwickelt. Dies garantiert Neutralität und Objektivität.

  1. Jeder landwirtschaftliche Betrieb und jedes Unternehmen, welches am System teilnehmen möchte, muss im Rahmen schriftlich dokumentierter Eigenprüfungen garantieren können, dass die Programmbestimmungen eingehalten werden.
  2. In einer zweiten Stufe prüfen unabhängige Kontrollstellen, die vom jeweiligen Lizenznehmer beauftragt werden, die Einhaltung dieser Vorgaben
  3. Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), als Vertretung des Freistaates Bayern, überwacht alle Beteiligten.

Die meisten Kontrollen finden nach einem festen Schema und mindestens einmal im Jahr statt – es können aber auch spontan Stichproben durchgeführt werden.

Die Nutzung des Zeichens steht anderen Bundesländern und EU-Mitgliedsstaaten grundsätzlich offen. Öko-Kontrollen, die dort von zertifizierten Instituten durchgeführt werden, werden von der LfL anerkannt. Eine zusätzliche Bewertung der LfL ist nicht nötig.

Die LfL fungiert darüber hinaus als unabhängige Anlaufstelle für Fragen und Hinweise.

 

Eigenkontrollberichte zum Download

Erzeugung  Verarbeitung  Groß-/Einzelhandel

Bio-Siegel

Bio-Siegel Qualitätskriterien

Die Bestimmungen des bayerischen Bio-Siegels gehen über die der EU-Öko-Verordnung hinaus